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Kampfrichterausbildung und Jung-/Trainerförderung Ausbildung und Förderung von Kampfrichterausbildungen und Jung-/Trainerförderung werden im folgenden Ausbildungsplan koordiniert: 1. Ausbildungsabschnitt Kampfrichter (Mindestalter 14 Jahre) 2. Ausbildungsabschnitt Erste Hilfe (mehrtätige Ausbildung) Grundlehrgang zum Erwerb der Fachübungsleiterlizenz (Riegenführer) 3. Ausbildungsabschnitt Rettungsschwimmer Trainer-C-Ausbildung Breitensport Schwimmen (Übungsleiter Schwimmen) 4. Ausbildungsabschnitt Trainerschein (B- / A-Schein) |
