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Ausbildung | Drucken |

Kampfrichterausbildung und Jung-/Trainerförderung


Ausbildung und Förderung von Kampfrichterausbildungen und
Jung-/Trainerförderung werden im folgenden Ausbildungsplan koordiniert:


1. Ausbildungsabschnitt

Kampfrichter
(Mindestalter 14 Jahre)


2. Ausbildungsabschnitt

Erste Hilfe (mehrtätige Ausbildung)
Grundlehrgang zum Erwerb der Fachübungsleiterlizenz (Riegenführer)


3. Ausbildungsabschnitt

Rettungsschwimmer
Trainer-C-Ausbildung Breitensport Schwimmen (Übungsleiter Schwimmen)


4. Ausbildungsabschnitt


Trainerschein (B- / A-Schein)