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SC Steibis Team Aquaria Abteilung Schwimmen des Skiclub Steibis-Aach e.V. Satzung Letzter Änderungsbeschluß am 22.02.2008 Rückwirkend gültig ab dem 01.01.2008 1. Die Vorstandschaft besteht aus: 1. und 2. Abteilungsleiter/in Kassier/in Schriftführer/in Zur Wahl des Vorstands ist § 6 der Satzung des Hauptvereins anzuwenden. Dem Vorstand können weiter angehören Sportwart/in Jugendwart/in Pressewart/in Zur Unterstützung des Vorstandes können berufen werden 2 Beisitzer (Sportlicher Vertreter / Elternvertreter) Vergnügungswart/in 2 Kassenprüfer/in (Revisor/in) 2. Nur aktive Mitglieder können in den Vorstand gewählt werden. Jede Person, die an Wahlen, Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen möchte, muss mindestens förderndes Mitglied oder erziehungsberechtigt für ein Kind bis zum 14. Lebensjahr sein. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres sind Jugendliche selbst stimmberechtigt. 3. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung hat 8 Tage vor dem festgelegten Termin schriftlich zu erfolgen. 4. Beiträge und sonstige Abgaben: a) Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder: mindestens € 5,00 Euro Jahresbeitrag für aktive Mitglieder (Erwachsene oder Kind) € 40,00 Familien Ermäßigung für aktive Mitglieder: Zweites Kind (bis Volljährigkeit) € 35,00 Drittes Kind € 25,00 jedes weitere Kind € 15,00 b) Bei Eintritt in den Verein innerhalb des Vereinsjahres wird dennoch der ganze Jahresbeitrag fällig. Außerdem muss nach einem Probetraining (4 x Training) eine Entscheidung für den verbleib in der Schwimmabteilung fallen. / Anmerkung zur Satzung, ist aber nicht Bestandteil. / Vom Hauptverein dem Skiclub Steibis-Aach e.V. wird jährlich eine Gebühr von € 15.- für Erwachsene und € 7,50 für Kinder erhoben. Darin sind die Verbandsbeiträge sowie die Sportversicherung abgedeckt. / Die Sportversicherung ist verpflichtend für alle Mitglieder von Sportvereinen und deckt Unfälle im Trainings- und Wettkampfbetrieb ab. Zusätzlich wurde noch die Zusatzversicherung für Schäden an eigenen PKWs abgeschloßen, wenn diese eingesetzt werden um Sportler bzw. Trainer zu transportieren. Der Versicherungsschutz entspricht dem was über den Landessportverband vorgeschrieben ist und ist im allgemeinen ausreichend. Weitere Informationen unter www.blsv.de / Jeder aktive Schwimmer benötigt eine ID-Karte des Deutschen Schwimmverbandes (Stand April 2008) ID-Karte und ID-Nummer: € 10,00 einmalig bei Erstanmeldung - trägt die Schwimmabteilung Marke: € 12.- ab 10 Jahren (jährlich) Wechselgebühr € 35.- (je Vorgang) Die Kosten für die Jahresmarken tragen die aktiven Mitglieder selbst. c) Start- und Strafgelder müssen von den Aktiven selbst bezahlt werden, wenn sie sich nicht rechtzeitig vor dem Wettkampf bei den zuständigen Trainern abgemeldet haben. Dies gilt auch bei Krankheit, wenn kein ärztliches Attest vorgelegt wird. Die meisten Wettkampftermine stehen Anfang des Jahres fest und behalten ihre Gültigkeit. Informationen über Wettkämpfe und weitere Termine erhalten Sie im Internet, ggf. als Infoblatt oder über die Ansprechpartner. d) Personen, die offizielle Fahrten für den Verein übernehmen und dabei andere Aktive in ihrem PKW transportieren, müssen mindestens 21 Jahre alt sein. e) Um die Anmeldungsgebühren beim Schwimmverband abzudecken, erhebt die Abteilung eine einmalige Aufnahmegebühr € 50,00 bei neuen Mitgliedern. / Anmerkung zur Satzung, ist aber nicht Bestandteil. / Eintritt zum Training - Die Eintrittsgebühr berechtigt den Aufenthalt aller aktiven Sportler, im entsprechenden Rahmen während der Trainingszeiten, im Aquaria Oberstaufen. Die Gebühr wird am Anfang des Jahres erhoben und gilt von Januar bis Dezember. Unter dem Jahr kann eine anteilige Zahlung erfolgen und gilt dann ab diesem Zeitpunkt. Jahreseintrittsgebühr zu Training € 50,00 (Stand April 2008) / Alle aktiven Schwimmer/innen können zum Preis von "Kind Einheimisch" am öffentlichen Badebetrieb teilnehmen. Trainer und Vorstandsschaft können das Bad kostenfrei nutzen. (Stand April 2008) 5. Dem Sportwart wird das Recht eingeräumt, einen Aktiven bei ungebührendem Verhalten vom Training bzw. vom Wettkampf auszuschließen. / Anmerkung zur Satzung, ist aber nicht Bestandteil. / Ein Gesundheitszeugnis (Ärztliche Bescheinigung) für aktive Schwimmer, muß bis zum ersten Training am Jahresanfang vorliegen. Um an einem Schnuppertraining teilnehmen zu können, benötigen wir im Vorfeld ein Gesundheitszeugnis des Arztes. Liegt dieses nicht vor, tragen die Erziehungsberechtigten bzw. Schwimmer/innen jegliches Risiko. Im übrigen ist die Satzung des Hauptvereins dem SC Steibis-Aach e.V. Oberstaufen, den 10.04.2008 / Anmerkung zur Satzung, ist aber nicht Bestandteil. / Änderungen und Irrtümer vorbehalten! Anträge zur Satzung können jederzeit schriftlich an die Vorstandschaft gerichtet werden. Die Abteilungsverordnung, ist nicht Bestandteil der Satzung, aber ebenso verbindlich. |
